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Beschlagmanufaktur
Lieferbedingungen der
Kurt Spitzer GmbH & Co. KG
1. Anerkennung der Lieferbedingungen 6. Lieferzeit 10. Eigentumsvorbehaltssicherung
Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis lie- Die Lieferfristen werden so bestimmt, dass sie bei ordnungsge- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
gen ausschließlich die nachstehenden Lieferbedingungen mäßem Gang der Fertigung eingehalten werden können. Den- sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwi-
zugrunde. Diese Lieferbedingungen gelten auch ohne erneuten noch gelten in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Liefe- schen uns und dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur
Hinweis für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertrags- rungen stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäfts-
parteien. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart verkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereig-
des Kunden oder Dritter erkennen wir nicht an, es sei denn, wir ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die nung ist jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Kunden
hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser
an die Transportperson. schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Unge-
2. Angebot und Vertragsabschluss achtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der
7. Höhere Gewalt Kunde zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungs-
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, verpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät,
soweit sie keine gegenteiligen Erklärungen enthalten. Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Ereig- kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die nissen im In- und Ausland, die außerhalb unseres Einflussbe- oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall können
in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten reichs liegen (z. B. Verzögerungen in der Beförderung, man- wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderun-
sind, stellen Annäherungswerte dar. Technisch erforderliche gelnde Rohstoffzufuhr, Lieferschwierigkeiten infolge Zoll- oder gen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor-
oder für die Formgestaltung dringend notwendige Konstrukti- Devisenbestimmungen, Lieferverzug unserer Lieferanten, derlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aus-
ons- oder Materialänderungen behalten wir uns vor. Betriebsstörungen, Streiks) und eine Lieferung unmöglich händigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
machen oder wesentlich erschweren, können wir für die Dauer Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des
3. Sonderanfertigungen, Werkzeuge der Behinderung die Lieferung einschränken, einstellen oder – Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und sonstige Schäden
bei einer Behinderung über zwei Monate – vom Vertrag zu versichern.
Bei Aufträgen auf Sonderanfertigung bedürfen alle Angaben zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
über Ausführung, Abmessung usw. ausnahmslos der schriftli- wenn Ereignisse der erwähnten Art zu einer wesentlichen Kunde für stets uns vor. Bei Verarbeitung, Verbindung oder
chen Bestellung. Bei Lieferung nach Mustern, Zeichnungen Erhöhung unserer Beschaffungskosten führen und der Kunde Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehö-
oder Angaben des Kunden haftet dieser für Verletzungen von die dadurch bedingte Preiserhöhung ablehnt. renden Waren erwerben wir einen Miteigentumsanteil an der
Schutzrechten Dritter sowie etwaige Gesetzesverletzungen. neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 2 8. Mängelhaftung dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verar-
Prozent der bestellten Menge behalten wir uns vor. Zu bezahlen beitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das
ist die tatsächlich gelieferte Menge. Ist der Kunde Kaufmann setzen Mängelrechte voraus, dass er Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertrags-
Werkzeuge sind unser Eigentum, auch wenn Kostenanteile vom seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 partner darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des
Kunden vergütet werden. Wir verpflichten uns zur Aufbewah- HGB nachgekommen ist (die Mängelrüge hat schriftlich zu Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten
rung für die Dauer von einem Jahr. Diese Frist verlängert sich erfolgen). Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und
im Falle der Nachbestellung um ein weiteres Jahr. Soweit ein Mangel des Liefergegenstands vorliegt, sind wir diese unentgeltlich für uns verwahrt.
nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und
4. Preise einer mangelfreien Sache verpflichtet (Nacherfüllung). zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder
Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde Vermischung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware,
werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird.
berechnet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unse-
Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen keine Mehr- berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. rer Forderungen ab, die durch die Verbindung der gelieferten
wertsteuer und Verpackung ein. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Kunden einge- Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
reichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbe-
5. Versand, Fracht, Gefahrübergang ergeben. Unwesentliche farbliche Abweichungen bzw. techni- haltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat
sche Änderungen gegenüber Mustern können nicht beanstan- uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Inter-
Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, det werden. vention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Spedition oder eigenen Lkw. Falls mit dem Kunden keine Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestim-
besonderen Versandvorschriften vereinbart sind, erfolgt der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vor- mungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Ver-
Versand kleinerer Bestellungen bis zu einem Gewicht von satz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern langen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert die zu
brutto 31,5 kg und einer Länge von maximal 2,0 m per Paket- oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haften wir nur sichernden Forderungen um 10 Prozent übersteigt.
service, größere Sendungen durch unsere Spedition. Die Wahl bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Kommt der Kunde mit der Erfüllung einer durch unseren Eigen-
von geeignetem Verpackungsmaterial behalten wir uns vor. Gesundheit. tumsvorbehalt gesicherten Zahlungsverpflichtung ganz oder
Verpackungsrügen sind nicht mehr möglich, nachdem die Ware teilweise in Verzug oder wird die Durchsetzung unserer Ansprü-
vom Beförderungsunternehmer oder von Hilfspersonen des 9. Zahlung che durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-
Abnehmers unbeanstandet angenommen worden ist. Auf verhältnisse des Kunden gefährdet, sind wir berechtigt, nach
Wunsch des Kunden versichern wir die Ware auf seine Kosten Rechnungsbeträge für erhaltene Ware sind innerhalb von 10 unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu ver-
gegen Transportschäden. Tagen ab Rechnungszugang mit 2 Prozent Skonto, danach ohne langen.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, Abzug zu leisten. 30 Tage ab Rechnungszugang kommt der
geht mit der Übergabe an die den Transport ausführende Per- Kunde in Zahlungsverzug. 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares
son die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Recht
Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Das gilt Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt von uns anerkannt sind. Erfüllungsort ist Solingen, soweit sich aus der Auftragsbestäti-
und wer die Frachtkosten trägt. Bei vom Kunden zu vertreten- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn gung nichts anderes ergibt.
der Verzögerung der Auslieferung bzw. des Versandes geht die sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kunden, die Vollkaufmann,
Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Unsere Vertreter, Reisenden oder sonstigen Beauftragten sind juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
Für Lieferungen unter einem Wert von netto EUR 100,00 wird zur Annahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie eine rechtliches Sondervermögen sind, ist Solingen; wir behalten
ein Bearbeitungszuschlag von EUR 10,00 zuzüglich Mehrwert- von uns ausgestellte schriftliche Vollmacht oder Quittung vorle- uns in diesem Fall das Recht vor, am Sitz des Kunden zu klagen.
steuer in Rechnung gestellt. gen können. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-
schluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) und des
deutschen Internationalen Privatrechts.
131 Stand Januar 2014